A. Allgemeine Benutzungsbedingungen
1. Das Forum am Kurpark wird als öffentliche Einrichtung der Stadt Melle in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH) geführt. Entsprechend ihrer Ausstattung ist sie dazu bestimmt, Bürgern, Gruppen und Vereinen der Stadt und ihres Umlandes als Zentrum des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens zu dienen, sie kann daneben auch für andere Veranstaltungen und Veranstalter (z.B. gewerblicher Art) zur Verfügung gestellt werden.
2. Veranstaltungsverträge werden nur mit dem Veranstalter selbst oder mit Personen geschlossen, die ihre Vertretungsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen.
3. Vom Veranstalter kann eine dem voraussichtlichen Entgelt entsprechende Vorauszahlung oder die Leistung einer Sicherheit in angemessener Höhe verlangt werden. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines im Inland zugelassenen Kreditinstitutes geleistet werden. Erfolgt die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft, ist Voraussetzung, daß der Bürger als tauglich anerkannt wird; die Bürgschaftserklärung ist schriftlich unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abzugeben ( § 771 BGB) und nach den Vorschriften des Forums am Kurpark auszustellen.
4. Für Veranstaltungen, die nicht spätestens 4 Wochen vor ihrem festgesetzten Termin abgesagt oder verlegt werden, ist das im Veranstaltungsvertrag errechnete voraussichtliche Entgelt zu entrichten, wenn nicht eine anderweitige Verwendung der Räume möglich ist.
5. Alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter rechtzeitig zu erwirken, vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen sind rechtzeitig beim Kämmerei- und Steueramt der Stadt Melle anzuzeigen. Anmeldung und Zahlung von GEMA-Gebühren sind Angelegenheiten des Veranstalters.
6. Der Veranstalter hat möglichst bald, spätestens jedoch 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, den Veranstaltungsablauf und die erforderliche Saalgestaltung mit der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH abzusprechen ( Bestuhlung, Bühne, technische Einrichtung, Gestellung von Personal, usw.). Änderungen an dieser Festlegung sind nur mit Zustimmung der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH möglich.
7. Der Veranstalter darf für die Veranstaltung nicht mehr Karten ausgeben als der Bestuhlungsplan Plätze ausweist. Bei Veranstaltungen ohne Bestuhlung darf die von der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH festgesetzte Besucherhöchstzahl nicht überschritten werden.
8. Veränderungen oder Einbauten an vorhandenen Einrichtungen und Anlagen der Stadthalle bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH und gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Veranstalter trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Für sämtliche vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH keine Verantwortung. Sie lagern ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters in den ihm überlassenen Räumen. Mitgebrachte Gegenstände sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
9. Zur Ausschmückung dürfen nur schwer entflammbare oder mittels eines amtlich anerkannten Imprägnierungsmittels schwer entflammbar gemachte Gegenstände verwendet werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen, sind vor der Wiederverwendung auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls erneut zu imprägnieren. Ausschmückungsgegenstände aus Papier dürfen nur außerhalb der Reichweite der Besucher angebracht werden und sind so anzuordnen, daß Zigarren- und Zigarettenabfälle oder Streichhölzer sich nicht darin verfangen. Die Bekleidung der Saalwände oder ganzer Decken mit leicht brennbaren Stoffen ist unzulässig, die Gänge und Notausgänge, die Notbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.
10. Die Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH übergibt die Räume und Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand, wovon sich der Veranstalter bei Übergabe zu überzeugen hat. Beanstandungen sind sofort zu melden, nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. Die Reinigungskosten, auch für den unmittelbaren Außenbereich des Forums , die das übliche Maß überschreiten, werden entsprechend den nachweisbaren Reinigungskosten weiterberechnet.
11. Die bauordnungsrechtlichen und brandsicherheitstechnischen Bestimmungen sowie die Versammlungsstättenverordnung sind vom Veranstalter zu beachten. Feuerwache, Sanitätspersonal und Saalordner sind vom Veranstalter anzufordern und zu bezahlen.
12. Bei Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung oder ohne Bestuhlung besteht Rauchverbot.
13. Der Veranstalter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung, er haftet insbesondere für alle durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf dem Grundstück des Forums verursachten Personen- und Sachschäden und befreit die Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können. Der Veranstalter ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, deren Bestehen der Stadthalle vor Durchführung der Veranstaltung auf Verlangen nachzuweisen ist. |
14. Das Betreten von internen Betriebsräumen ist für Veranstaltungsbesucher sowie Veranstalter und dessen Mitarbeiter verboten. Zum Bühnenbereich und den Künstlergarderoben haben nur die mit der unmittelbaren Veranstaltungsabwicklung beauftragten Personen Zutritt.
15. Die von der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Veranstalter und auch unmittelbar gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus.
16. Das Personal des Forums, des Gastronomen sowie Polizei, Feuerwehr, Unfallhilfsdienst und Kontrollpersonal dürfen in Ausübung ihres Dienstes nicht behindert werden. Sie haben - soweit erforderlich - Zutritt zu den überlassenen Räumen. Im Bestuhlungsplan besonders ausgewiesene Plätze sind als Dienstplätze für Beauftragte des Forums, für die Polizei, die Feuerwehr und den Unfallhilfsdienst freizuhalten.
17. Technische Einrichtungen dürfen - soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist - nur vom Personal des Forums bedient werden. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und für Betriebstörungen oder sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse haftet die Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH nicht, es sei denn, das beeinträchtigende Ereignis wurde vom Personal des Forums vorsätzlich herbeigeführt.
18. Fahrzeuge jeglicher Art dürfen nicht in den Saal auf den Parkettboden gebracht, bzw. abgestellt werden. Im Foyer darf maximal ein Fahrzeug, nur nach Absprache mit dem Hallenmeister, abgestellt werden. |
19. Das Kontrollpersonal wird vom Veranstalter gestellt und geht zu Lasten des Veranstalters. Bei Großveranstaltungen (über 200 Besucher) hat der Veranstalter Toilettenpersonal zu beauftragen.
20. Die gastronomische Bewirtschaftung darf nur durch den von der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH bestellten Pächter erfolgen. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht im Forum verzehrt werden; dies gilt auch im Falle von Tombolagewinnen. Fragen der gastronomischen Betreuung sind unmittelbar mit dem Pächter des Gastronomiebetriebes zu regeln.
21. Die Aufnahme von Funk- und Fernsehsendungen und -aufzeichnungen sowie gewerbsmäßiges Fotografieren und Filmen und andere nicht vom Veranstaltungszweck gedeckte gewerbliche Betätigungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH.
22. Die Ablage von Garderobe an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen ist nicht gestattet. Für die Benutzung der Garderobenablage ist, sofern nicht der Veranstalter die Kosten des von der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH gestellten Garderobenpersonals trägt, von den Besuchern ein Garderobenentgelt nach Maßgabe des ausgehändigten Tarifs zu entrichten.
23. Die Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) die verlangte Vorauszahlung auf das Benutzungsentgelt oder die verlangte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erfolgt ist,
b) der verlangte Abschluß einer Versicherung nicht fristgerecht nachgewiesen worden ist,
c) notwendige Anmeldungen oder Genehmigungen nicht nachgewiesen worden sind,
d) die Räume infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Macht die Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Veranstalter keine Ansprüche auf Schadenersatz hinsichtlich mittelbarer oder unmittelbarer Schäden zu. Soweit aufgrund des Veranstaltungsvertrages Verpflichtungen mit Dritten eingegangen wurden, die nicht anders verwertet werden können, hat der Veranstalter die der Wirtschaftsbetriebe Melle GmbH entstandenen Kosten zu ersetzen.
24. Abweichungen von den allgemeinen Benutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluß auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen.
25. Erfüllungsort ist Melle und Gerichtsstand ist - unter der Einschränkung
des § 38 ZPO - Osnabrück.